1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der PP PlanPro AG, Aarauerstrasse 38, 5712 Beinwil am See (nachfolgend "PlanPro"), und ihren Kunden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sind nur dann gültig, wenn sie von Planpro ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Preise und Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung behält sich PlanPro das Recht vor, Verzugszinsen in der Höhe von 4 % / Jahr (gem. Art. 104 OR) sowie eine Mahngebühr von CHF 20.00 pro Mahnung zu erheben. Weitere Kosten für Inkassomassnahmen oder Betreibungen können dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
3. Offerten
Offerten sind standardmässig 3 Monate ab Versanddatum gültig. Abweichungen sind auf dem Angebot direkt vermerkt.
4. Lieferung und Transport
Transportbeschädigungen sind umgehend dem Transportunternehmen und PlanPro zu melden. Die Verantwortung für Schäden während des Transports liegt beim Spediteur. Nach der Ablieferung geht die Verantwortung für Beschädigungen auf den Besteller über. Alle LKWs sind mit Hebebühne und Palettrolli ausgestattet, (ausgenommen Direktlieferungen aus dem Ausland). Andere Ablademöglichkeiten sind bauseits zu organisieren (bspw. bei Anlieferung von Modul-Containern, kompletter Bund mit Schienen, etc.). Kurzfristige Änderungen (Adressänderung, Änderung Liefertermin, etc.), können wir spätestens 5 Arbeitstage vor dem Liefertermin entgegennehmen. Spätere Änderungen werden situativ beurteilt und können unter Umständen Zusatzkosten verursachen; diese werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Termine für Direktlieferungen aus dem Ausland können aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (Zoll, etc.), im Datum und Zeitpunkt abweichen. Dadurch entstehende Folgekosten (bspw. Neuorganisation eines Krans), werden von uns nicht übernommen.
5. Garantie
Wir richten uns nach den Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller. Zusätzlich gewährt PlanPro eine gesetzliche Gewährleistung nach Art. 197 ff. OR, sofern keine abweichenden Vereinbarungen bestehen. Die Garantie erstreckt sich ausschliesslich auf Materialfehler und umfasst keinen Ersatz für Folgeschäden oder Montagearbeiten. Garantieleistungen beschränken sich auf den Austausch oder die Reparatur defekter Bauteile, sofern der Defekt nicht durch unsachgemässe Handhabung, natürliche Abnutzung oder äussere Einflüsse verursacht wurde. Die Abnahme des Werks durch den Kunden gilt als Beginn der Garantiefrist. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen und Beanstandungen innert 10 Tagen schriftlich mitzuteilen (Art. 201 OR). Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen, sofern es sich nicht um versteckte Mängel handelt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Geräte nach der Übergabe gewartet und unterhalten werden sowie dass die Bedienung und Nutzung gemäss den Produktvorgaben erfolgt.
6. Rückgabe und Retouren
Eine Rückgabe von gelieferten Waren ist nur aufgrund einer speziellen Vereinbarung mit PlanPro möglich. Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein Rückgaberecht.
7. Bauleistungen und Ausführung
Falls nicht anders vereinbart, liegt die Prüfung der Statik in der Verantwortung des Bauherrn. Regiearbeiten erfolgen nach den Standards der Elektrobranche. Etappierungen sind in den Preisen nicht enthalten und müssen separat vereinbart werden. PlanPro ist berechtigt, Dritte zur Ausführung von Arbeiten beizuziehen. Ausführungsfristen können je nach Witterungsverhältnissen nicht eingehalten werden. Auch plötzlich auftretende Lieferengpässe können ein Grund für die Nichteinhaltung der Fristen sein. Die PlanPro verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Information der Nachbarschaft bei Bauarbeiten oder allgemeinen baulichen Massnahmen liegt in der Verantwortung des Bauherrn. PlanPro ist berechtigt, nach Rücksprache mit dem Kunden Werbeblachen am Baugerüst anzubringen. Baustrom für Handmaschinen oder Liftgeräte ist vom Bauherrn kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Ware bleibt im Eigentum von PlanPro bis zur Übergabe des Werks.
8. Bild- und Videoaufnahmen
PlanPro ist berechtigt, Bild- und Videoaufnahmen des Bauprojekts zu erstellen. Personenbezogene Daten werden dabei nicht erfasst oder unkenntlich gemacht. Die Aufnahmen dürfen für kommerzielle Zwecke wie Werbung auf der Homepage, LinkedIn, Instagram oder ähnlichen Plattformen verwendet werden. Falls der Kunde einer Verwendung widerspricht, muss er dies innerhalb von 10 Tagen nach Projektbeginn schriftlich mitteilen. Ohne Widerspruch gilt die Nutzung als genehmigt.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Bezirksgericht Kulm in Unterkulm ausschliesslich zuständig. Es gilt Schweizer Recht.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Februar 2025